Equidenpaß

Datum 26.11.2012 13:10 | Thema: 

 
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmal darauf hin, dass jeder Equide (Pferd, Pony, Esel, Zebra und sonstige Einhufer) seit Juli 2000 einen Equidenpass besitzen muss...
 
 
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Die Tierkörperbeseitigungsanstalten verlangen diesen bei der Abholung zwingend, wenn das Pferd eingeschläfert worden oder gestorben ist. Ein Pferd ohne Equidenpass zu halten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Veterinäramt verfolgt und bestraft wird.

Der Equidenpass gehört seit Juli 2000 zum Pferd wie der Fahrzeugschein zum Auto oder der Personalausweis zur Person. Er ist ein lebenslanges Begleitdokument zur Identifikation Ihres Pferdes. Er enthält neben Angaben zur Identifikation des Pferdes unter anderem auch den Impfpass des Pferdes, sowie dessen Lebensmittelstatus.
 

Alle Equiden, die seit Juli 2009 einen Equidenpass benötigen, müssen ausserdem mit einem elektronisch auslesbaren Transponder gekennzeichnet werden, dessen Daten im Pass vermerkt werden.

Für die Kennzeichnung Ihres Pferdes (oder anderen Equiden) mit dem Transponder (Microchip) und die Erstellung des Diagrammes (Abzeichen und Wirbel des Pferdes/ Equiden) im Rahmen des Antrages für den Equidenpass können Sie die Tierärzte der Tierklinik Partners gerne beauftragen.
Bei Zebras denken wir über einen Zuschlag pro Streifen nach…
Auch für Pferde und andere Equiden aus der Schweiz können Sie unsere Tierärzte in Sachen Equidenpass für die tierärztliche Tätigkeit beauftragen. Unsere Tierärzte sind berechtigt, Schweizer Passanträge auszustellen.




Dieser Artikel stammt von Tierärztliches Kompetenzzentrum Wehr Altano GmbH
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